Spezialisierte BGN-Betreuung im Arbeitsschutz

Leistungsbeschreibung & Gesetzlicher Rahmen
Lebensmittelbetriebe unterliegen den strengen Richtlinien der BGN sowie anspruchsvollen Hygieneauflagen (HACCP). Wir verknüpfen Arbeitsschutz, Staubexplosionsschutz (z.B. Getreidestäube) und Ergonomie reibungslos zu einem effizienten, betriebssicheren Gesamtsystem.
Gesetzliche Verpflichtung nach BGN-Richtlinien
Die Nichteinhaltung der in diesem Bereich vorgeschriebenen Pflichten kann schwerwiegende haftungsrechtliche Konsequenzen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 130 OWiG) sowie den DGUV-Richtlinien nach sich ziehen. ATES sichert Ihren Betrieb lückenlos ab.
Leistungsspektrum & Deliverables
- Staubexplosionsschutzdokumente (ATEX-Anlagen)
- Kombinierte Arbeitsschutz- und HACCP-Prozessaudits
- Ergonomische Risikobewertungen in der Logistik
- Unterstützung bei BGN-Prämienverfahren zur Kostensenkung
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Lassen Sie uns Ihre individuellen Anforderungen besprechen und eine maßgeschneiderte, rechtssichere Strategie erarbeiten.
Regulatorische & praktische Detailfragen
Welche Branchen fallen unter die BGN-Betreuung?
Dazu gehören Unternehmen aus der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Fleischerhandwerk sowie Schausteller- und Tabakbetriebe mit branchenspezifischen Unfallverhütungsvorschriften.
Welche besonderen Gefährdungen gibt es in der Lebensmittelbranche?
Typische Risiken sind Staubexplosionen (z. B. Mehle, Getreide), feuchte Arbeitsumgebungen, Maschinengefahren in der Abfüllung, Lärm sowie ergonomische Belastungen bei manuellen Hebe- und Transportvorgängen.