Executive Safety Coaching & Leadership

Leistungsbeschreibung & Gesetzlicher Rahmen
Sicherheitskultur beginnt an der Spitze. In unseren exklusiven Einzelcoachings sensibilisieren wir Geschäftsführer, Werkleiter und Abteilungsleiter für ihre rechtliche Verantwortung, vermitteln praxisnahe Aufsichtsmethoden und unterstützen bei der wirksamen Pflichtendelegation gemäß § 130 OWiG zur vollständigen Haftungsminimierung.
Gesetzliche Verpflichtung nach § 130 OWiG
Die Nichteinhaltung der in diesem Bereich vorgeschriebenen Pflichten kann schwerwiegende haftungsrechtliche Konsequenzen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 130 OWiG) sowie den DGUV-Richtlinien nach sich ziehen. ATES sichert Ihren Betrieb lückenlos ab.
Leistungsspektrum & Deliverables
- Individuelle Risikoanalyse bezüglich Organisationsverschulden
- Etablierung einer prozessoptimierten Vision-Zero-Kultur
- Methoden zur wirksamen, rechtssicheren Pflichtendelegation
- Sicherheitsbezogenes Konfliktmanagement & Teambegleitung
Jetzt kostenfreie Erstberatung sichern
Lassen Sie uns Ihre individuellen Anforderungen besprechen und eine maßgeschneiderte, rechtssichere Strategie erarbeiten.
Regulatorische & praktische Detailfragen
Wann greift die persönliche Haftung im Arbeitsschutz?
Gemäß § 130 OWiG haften Geschäftsführer, Werkleiter und Aufsichtspersonen persönlich bei Verletzung von Aufsichts- und Delegationspflichten. Unser Coaching minimiert dieses Organisationsverschulden systematisch.
Wer sollte am Safety Leadership Coaching teilnehmen?
Das Coaching richtet sich an Geschäftsführer, Werks- und Betriebsleiter, Produktionsverantwortliche sowie Führungskräfte in sicherheitskritischen Industriezweigen, die rechtssicher delegieren möchten.