SiGeKo nach RAB 30 für Großbaustellen

Leistungsbeschreibung & Gesetzlicher Rahmen
Auf anspruchsvollen Baustellen und im Industrieanlagenbau ist eine wasserdichte sicherheitstechnische Koordination unerlässlich. Als zertifizierter SiGeKo nach RAB 30 koordinieren wir Fremdfirmen, minimieren Haftungsrisiken für den Bauherrn und sichern eine reibungslose Baustellenlogistik ohne Projektverzug.
Gesetzliche Verpflichtung nach BaustellV
Die Nichteinhaltung der in diesem Bereich vorgeschriebenen Pflichten kann schwerwiegende haftungsrechtliche Konsequenzen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 130 OWiG) sowie den DGUV-Richtlinien nach sich ziehen. ATES sichert Ihren Betrieb lückenlos ab.
Leistungsspektrum & Deliverables
- Erstellung von SiGe-Plänen & Sicherheitsunterlagen
- Regelmäßige Mängelprotokolle & Sicherheitsbegehungen
- Rechtssichere Fremdfirmenkoordination vor Ort
- Koordination nach Baustellenverordnung (BaustellV)
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Lassen Sie uns Ihre individuellen Anforderungen besprechen und eine maßgeschneiderte, rechtssichere Strategie erarbeiten.
Regulatorische & praktische Detailfragen
Wann ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zwingend erforderlich?
Ein SiGeKo ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) erforderlich, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden und die Arbeiten einen bestimmten Umfang überschreiten (z. B. mehr als 30 Arbeitstage oder gefährliche Arbeiten).
Welche Aufgaben übernimmt ein SiGeKo nach RAB 30?
Der SiGeKo koordiniert die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle, erstellt den SiGe-Plan, führt regelmäßige Begehungen durch und erstellt die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk.