Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen in Wiesbaden

Über diese Leistung
Ates Safety unterstützt Unternehmen bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. Dabei werden Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsabläufe betrachtet, mögliche Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet. Die Unterstützung umfasst unter anderem die Aufnahme der Arbeitsbedingungen vor Ort, die Bewertung bestehender Gefährdungen, die Prüfung vorhandener Gefährdungsbeurteilungen sowie die Unterstützung bei der Festlegung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen. Ziel ist eine praxisnahe, nachvollziehbare und aktuelle Gefährdungsbeurteilung, die den betrieblichen Gegebenheiten entspricht und den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten nach § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz unterstützt. Die gesetzliche Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen verbleibt beim Arbeitgeber.
Rechtliche Grundlage Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere §§ 3, 5 und 6
Ates Safety unterstützt beratend. Die gesetzliche Verantwortung für Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen verbleibt beim Arbeitgeber.
Das ist enthalten
- Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfung und Aktualisierung bestehender Gefährdungsbeurteilungen
- Aufnahme der Arbeitsbedingungen direkt vor Ort
- Ableitung geeigneter technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Dokumentation gemäß Arbeitsschutzgesetz
- Nachverfolgung und Überprüfung festgelegter Maßnahmen
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Sie haben Fragen zu dieser Leistung oder möchten Ihren konkreten Bedarf besprechen? Wir beraten Sie persönlich und praxisnah.
Antworten auf häufige Fragen zu Ablauf, Umfang und Einsatz dieser Leistung.
Wie oft müssen Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb aktualisiert werden?
Regelmäßig und insbesondere bei Änderungen an Anlagen, Verfahren, gesetzlichen Vorgaben oder nach Arbeitsunfällen muss eine Überprüfung und Aktualisierung erfolgen.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Gefährdungsbeurteilungen?
Hauptsächlich § 5 ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Je nach Gefahrenbereich greifen zusätzliche Regelungen wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder die Arbeitsstättenverordnung.
