Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2

Leistungsbeschreibung & Gesetzlicher Rahmen
Ganzheitliche Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften in allen Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Strategische Unterstützung bei der rechtssicheren Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Anforderungen.
Gesetzliche Verpflichtung nach ASiG
Die Nichteinhaltung der in diesem Bereich vorgeschriebenen Pflichten kann schwerwiegende haftungsrechtliche Konsequenzen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 130 OWiG) sowie den DGUV-Richtlinien nach sich ziehen. ATES sichert Ihren Betrieb lückenlos ab.
Leistungsspektrum & Deliverables
- Regelbetreuung nach DGUV V2
- Führungskräfte-Beratung
- BG-Anforderungen-Umsetzung
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Lassen Sie uns Ihre individuellen Anforderungen besprechen und eine maßgeschneiderte, rechtssichere Strategie erarbeiten.
Regulatorische & praktische Detailfragen
Was umfasst die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?
Sie umfasst die rechtssichere Unterstützung in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bestehend aus der regelmäßigen Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil.
Ist die Betreuung nach DGUV V2 gesetzlich verpflichtend?
Ja, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber ab einem Beschäftigten verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen.