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Sektor:Dienstleister
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·Ergonomie und psychische Gefährdungsbeurteilung

Dienstleister & Büros

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Branchenspezifische Kompetenz & Regulatorik

Auch im Büro- und Dienstleistungssektor ist Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen die psychische Gefährdungsbeurteilung durch, beraten zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und organisieren die Ausbildung von Ersthelfern und Brandschutzhelfern.

Zertifizierte Branchenexpertise

Unsere Fachkräfte verfügen über langjährige Erfahrung in der Dienstleister & Büros und kennen die spezifischen regulatorischen Anforderungen Ihrer Branche aus der täglichen Praxis.

Spezialisierung

Kernkompetenzen in diesem Sektor

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG
  • Ergonomische Arbeitsplatzanalysen
  • Ausbildung von Brandschutz- & Evakuierungshelfern
  • Konzepte für mobiles Arbeiten und Homeoffice
Branchenberatung

Kostenfreie Erstberatung für Dienstleister

Lassen Sie uns Ihre branchenspezifischen Herausforderungen besprechen und eine maßgeschneiderte Sicherheitsstrategie erarbeiten.

Häufige Fragen

Regulatorische Fragen für Dienstleister & Büros

Ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung im Büro wirklich Pflicht?

Ja, nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtet, auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Wie viele Brandschutzhelfer müssen im Büro benannt werden?

Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung oder Schichtbetrieb kann sich diese Anzahl erhöhen.