Handwerksbetriebe
Branchenspezifische Kompetenz & Regulatorik
Im Handwerk müssen Arbeitsschutzlösungen einfach sein und im Alltag funktionieren – ohne bürokratischen Ballast. Wir unterstützen Ihren Betrieb bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und der sicherheitstechnischen Betreuung.
Zertifizierte Branchenexpertise
Unsere Fachkräfte verfügen über langjährige Erfahrung in der Handwerksbetriebe und kennen die spezifischen regulatorischen Anforderungen Ihrer Branche aus der täglichen Praxis.
Kernkompetenzen in diesem Sektor
- Gefährdungsbeurteilungen für Handwerksleistungen
- Sicherheitstechnische Betreuung (DGUV V2)
- Arbeitsschutzunterweisungen für Werkstatt & Baustelle
- Prüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln
Kostenfreie Erstberatung für Handwerksbetriebe
Lassen Sie uns Ihre branchenspezifischen Herausforderungen besprechen und eine maßgeschneiderte Sicherheitsstrategie erarbeiten.
Regulatorische Fragen für Handwerksbetriebe
Ab wie vielen Mitarbeitern benötigt ein Handwerksbetrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nach DGUV Vorschrift 2 benötigt jeder Betrieb ab einem Mitarbeiter eine sicherheitstechnische Betreuung. Für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern bieten wir besonders effiziente Betreuungsmodelle an.
Wie oft müssen Arbeitsmittel im Handwerk geprüft werden?
Die Prüffristen hängen von der Gefährdungsbeurteilung ab. Typischerweise müssen elektrische Handwerkzeuge und Leitern mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft und dokumentiert werden.
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