Öffentliche Einrichtungen
Branchenspezifische Kompetenz & Regulatorik
Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen und Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkassen. Wir unterstützen öffentliche Träger bei Begehungen, Fluchtwegekonzepten und der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
Zertifizierte Branchenexpertise
Unsere Fachkräfte verfügen über langjährige Erfahrung in der Öffentliche Einrichtungen und kennen die spezifischen regulatorischen Anforderungen Ihrer Branche aus der täglichen Praxis.
Kernkompetenzen in diesem Sektor
- Sicherheitsbegehungen nach Vorgaben der Unfallkassen
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Gefährdungsbeurteilungen für Bildungseinrichtungen
- Unterstützung bei Behörden-Audits und Nachweisen
Kostenfreie Erstberatung für Öffentliche
Lassen Sie uns Ihre branchenspezifischen Herausforderungen besprechen und eine maßgeschneiderte Sicherheitsstrategie erarbeiten.
Regulatorische Fragen für Öffentliche Einrichtungen
Welche Richtlinien gelten für die Sicherheit in Schulen und Kitas?
Es gelten die länderspezifischen Schulbau-Richtlinien sowie die Vorgaben der jeweiligen Unfallkasse (DGUV). Wir führen systematische Begehungen durch, um Gefahrenquellen in Klassenräumen, Außenanlagen und Fluchtwegen zu eliminieren.
Wer haftet in einer öffentlichen Einrichtung bei Unfällen?
Die Haftung liegt zunächst beim Träger der Einrichtung. Durch die Einbindung externer Fachkräfte sichert sich die Leitung ab, dass alle Aufsichts- und Organisationspflichten nachweislich erfüllt wurden.
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